Gemäß BGB § 312e hier die AGBs als PDF-Datei
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1. Allgemeines
1.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden
Verkaufsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde
und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer
der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen,
die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als
Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wurde.
1.2 Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt,
sie stellen lediglich die Aufforderung an den Käufer dar, einen entsprechenden
Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahme des Auftrags
zustande. Die Annahme ist erfolgt, sobald wir aufgrund der Bestellung die
Ware mit der Rechnung, die gleichzeitig Auftragsbestätigung ist, zum Versand
gebracht haben; eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es nur bei gesonderter
schriftlicher Auftragsbestätigung vor Versendung der Ware. Für den
Inhalt und die Ausführung des Auftrags sind unsere Auftragsbestätigung
und die darin spezifizierten Angaben maßgebend.
2.2 Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Maß-,
Gewichts- und/oder Stückzahlabweichungen sind im Rahmen handelsüblicher
Toleranzen zulässig. Bei Sonderanfertigungen darf die gelieferte Menge
von der bestellten um bis zu 100 % abweichen.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten
wir uns die Eigentumsund Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Käufer
ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen
Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung
von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
2.5 Jede Art von Beschreibung, Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich
in Katalogen, Preislisten und Werbungen, sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte.
Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar. Mündliche Angaben
zur Beschaffenheit sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
wurden.
2.6 Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen
des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die
Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten
Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar sind. Sofern wir
oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes
Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick
auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet
werden.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
die Preise ab Lager ausschließlich Transportverpackung; diese wird
zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
ist in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Die Berechnung unserer Lieferungen und Leistungen erfolgt auf der Grundlage
unserer am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise.
3.3 Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung
ohne Abzug, netto Kasse fällig. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich
erfüllungshalber. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung
entgegengenommen.
3.4 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche
Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist
sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen.
Fällige Geldforderungen sind mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3.5 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem
Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
3.6 Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn
seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt;
ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag beruht.
3.7 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen
aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen
zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten
Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag nach Maßgabe
des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des
Käufers wird für diesen Fall ausgeschlossen.
4. Lieferung
4.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
4.2 Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe
zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht von uns oder einem
Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer
Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer einen
pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3 % des Lieferwertes pro vollendete
Woche Verzug, maximal 15 % des Wertes der Lieferung geltend machen.
4.3 Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse
oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen
oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum
vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen
uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen
zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4.4 Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer
in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens
zu verlangen. Dieser beträgt 15 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Den
Vertragspartnern bleibt vorbehalten, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden
geltend zu machen.
4.5 Hat der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist die Ware abzurufen
oder abzunehmen, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist den Kaufpreis
in Rechnung zu stellen oder nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Ist eine Bestellung auf Abruf erfolgt und eine
Abruffrist nicht vereinbart, sind wir berechtigt, nach Ablauf von sechs Monaten
nach Ausstellung unserer Auftragsbestätigung die Ware nach vorheriger Ankündigung
auszuliefern oder nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Bei Abholung durch den Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer
müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung
des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware sind wir berechtigt,
am nächsten Tag über das Material zu verfügen. Der Käufer
trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung
von Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über
Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und -termine vom Käufer
nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die
restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft.
4.8 Sofern der Kaufvertrag ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB;
§ 376 HGB) darstellt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes
gilt für den Fall, dass der Käufer als Folge des von uns zu vertretenden
Lieferverzuges berechtigt ist geltend zu machen, sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung sei entfallen.
5. Gefahrübergang - Verpackung
5.1 Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über,
wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird
oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen
hat.
5.2 Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten
Wunsch und auf seine Kosten ab.
5.3 Um die Lieferpreise stabil zu halten, enthalten unsere Lieferpreise noch
keine Kosten für die Erfassung und die Verwertung von gebrauchten Verpackungen.
Transport- und sonstige Verpackungen werden daher – sofern nicht
anders vereinbart – nicht von uns zurückgenommen. Der Käufer
ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich; Kostenbelastungen
und Rechnungskürzungen sind nicht zulässig.
6. Sachmangelhaftung
6.1 Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit der bestellten Ware
entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
6.2 Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig
auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung- oder Ersatzlieferung,
beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer
Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist
fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist
ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung
des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
6.3 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu
hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten
Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
6.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit
haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand
entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben,
Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt ebenfalls unberührt.
6.5 Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport- ,Wege- Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen,
dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde.
6.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der
Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mängelhaftung
eintreten können.
6.7 Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten
ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist. Etwaige Mängel,
Beschädigungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich schriftlich
anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb
von 7 Kalendertagen nach Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb
dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können,
spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte
Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche
mehr gegen uns geltend gemacht werden.
6.8 Für den Fall einer Mängelrüge behalten wir uns das Recht
zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem
Zustand vor.
6.9 Die Geltendmachung der vertraglichen Ansprüche wegen eines Sachmangels
setzt die vorherige erfolglose Geltendmachung etwaiger Garantieansprüche
gegen den Hersteller voraus.
7. Haftung aus anderem Rechtsgrund
7.1 Eine über die unter Ziffer 6. verankerte Haftung hinausgehende Haftung
auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden
nach § 823 BGB.
7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Unternehmerrückgriff
8.1 Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes
an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit
zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer
von uns keine Sachmangelansprüche geltend machen.
8.2 Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im
Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend
gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden
war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten.
8.3 Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch
auf Schadensersatz.
8.4 Die Pflicht des Käufers nach § 377 HGB bleibt von den vorstehenden
Regeln unberührt.
9. Garantie
9.1 Auf das im Reparaturfall verwendete Ersatzteil gewähren wir ein halbes
Jahr Garantie oder aber die vom Hersteller festgelegte Garantiezeit gemäß
unserer gesondert bekannt gemachten Garantiebedingungen.
9.2 Sollte ein Hersteller seine Garantieleistung wegen des Einbaus eines Ersatzteils
von uns ablehnen, so treten wir in die übliche Herstellergarantie
ein.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer
ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen
bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
10.2 Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages der von ihm geschuldeten
Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände
ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser
Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt
und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist
einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat uns der Käufer
auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung
erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie
den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
10.3 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für
uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen
vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum
für uns.
10.4 Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11. Widerrufsrecht
Privatkunden können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Der Schärf- & Schleifdienst
Nauheimer Straße 16
61273 Wehrheim
oder per Fax an:
06081 / 442842
oder per Mail an:
info@forstwaren.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Unfrei versendete Pakete werden nicht angenommen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
12. Veränderte Verhältnisse beim Käufer
12.1 Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers
wesentlich (z. B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels sowie
bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens
über das Vermögen des Käufers), verfügt er außerhalb
des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die
wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen
auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen,
Wechsel auf Kosten des Käufers zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsgestellung weiter zu liefern.
12.2 Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers oder bei
Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen
sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend
zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
13. Datenschutz
Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung
unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch
zu speichern und zu verarbeiten.
14. Gerichtsstand – Erfüllungsort - Rechtswahl
14.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Sitz unserer
Geschäft.
14.2 Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, einer Privat Person oder
um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist 61250 Usingen
Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der
Käufer über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt,
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort
bei Klageerhebung unbekannt ist.
14.3 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.4 Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke
aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner
diejenige Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommt.
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